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Sicherheitshinweise
Außenministerium der BR-Deutschland
Stand: 10.01.2002

Aktuelle Hinweise

  1. Das Auswärtige Amt sieht keinen Anlaß, von Reisen nach Israel abzuraten. Es wird aber weiterhin empfohlen, die der Sicherheitslage angemessenen Verhaltensregeln zu beachten. Generell rät das Auswärtige Amt wie auch bei Reisen in andere Länder der Nahostregion, die aktuelle Entwicklung in den Medien, ggf. in engem Kontakt mit dem Reiseveranstalter bzw. Geschäftspartner gerade auch vor Ort genau zu verfolgen.

  2. Reisen in Israel (innerhalb der Grenzen vom 01.06.67) erscheinen grundsätzlich weiterhin möglich. Es muß jedoch jederzeit und besonders in den Zentren und Orten entlang der Grenzlinie zur Westbank und dem Gaza-Streifen mit Anschlägen gerechnet werden.

  3. Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) ist trotz Phasen der Beruhigung weiterhin sehr angespannt. De facto sind die Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) abgesperrt. Von Reisen in die Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) wird daher dringend abgeraten.

  4. Insbesondere wird im Hinblick auf die de facto Abriegelung der Palästinensischen Gebiete ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsungsbüros in Ramallah die Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) nicht sicherstellen kann.

  5. Die Verhältnisse in Jerusalem sind sehr komplex. Der Status der Stadt, in der sowohl Israelis wie Palästinenser wohnen, ist eine der Schlüsselfragen des Nahostfriedensprozesses. Für die Besichtigung der Altstadt wird ortskundige Begleitung empfohlen. Aufgrund der angespannten Situation wird zu zusätzlicher Vorsicht geraten. Von Altstadtbesuchen an Freitagen sowie islamischen und jüdischen Feiertagen wird nach wie vor abgeraten.
     



AM Fischer
und MP Sharon

Im Einzelnen

  1. Vor allem die Gefährdung durch Selbstmordattentate und andere Anschläge hat trotz drastischer Sicherheitsvorkehrungen stark zugenommen. Sie richteten sich insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants und Diskotheken. Hiervon können auch ausländische Touristen betroffen sein. In dieser Beziehung ist daher generell höchste Vorsicht geboten. Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gegen selbstmörderische, terroristische Anschläge gibt es keinen absoluten Schutz.

  2. In Gebieten und Orten mit hohem arabischen Bevölkerungsanteil ist es seit Oktober/November 2000 zu keinen weiteren Auseinandersetzungen gekommen.

  3. Die Grenzübergänge von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie die Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien, Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien und Rafah von Gaza nach Ägypten sind prinzipiell geöffnet. Es kann allerdings immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen und einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.

  4. Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten (u. a. Bethlehem, Hebron, Jenin, Tulkarem, Jericho, Ramallah und Gaza Streifen) ist, wie oben ausgeführt, nach wie vor sehr angespannt. Sie war in der Vergangenheit immer wieder von Zwischenfällen und in der Folge von der Besetzung von A-Gebieten durch die israelische Armee geprägt.

  5. Dies gilt grundsätzlich auch für Ost-Jerusalem. Eine Sperrung von Ost-Jerusalem gibt es im Gegensatz zu Westbank und Gaza jedoch nicht.

  6. Faktisch sind die Gebiete gesperrt. Eine normale Reisetätigkeit ist durch Straßensperren und Kontrollen praktisch unmöglich. Daher können Reisen in und eine Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden. Die Möglichkeit der Besichtigung touristischer Sehenswürdigkeiten war in den vergangenen Monaten ohnehin stark eingeschränkt. Es wird daher von Reisen in die Palästinensischen Gebiete dringend abgeraten. Vor Besuchen der Siedlungen wird eindringlichst gewarnt.

  7. Auch im Grenzgebiet zum Libanon ist es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen gekommen. Bei Reisen in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten.

  8. Vor Lockvogelangeboten (kostenloser Urlaub, großzügige Bezahlung) im Zusammenhang mit der Überführung von Kfz aus Deutschland über Israel in die Palästinensischen Gebiete wird ausdrücklich gewarnt. In Einzelfällen (insbesondere bei deutschen Limousinen älteren Baujahres bzw. wenn eine Überführung in den Gazastreifen vorgesehen ist) verlangt der israelische Zoll bei Einreise eine Kaution oder Bankgarantie von bis zu 10.000 US-$ und registriert das Fahrzeug im Reisepass und im Computer. Eine spätere Ausreise aus den Palästinensischen Gebieten oder Israel ohne Kfz ist nach israelischem Recht ein Zollvergehen, das zur Verweigerung der Rückreise und sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Die Kaution verfällt selbst bei Diebstahl oder Unfall.

  9. Deutsche palästinensischer Herkunft sowie deren Familienangehörige können Israel und die Palästinensischen Gebiete nur mit einer israelischen Ausreiseerlaubnis für Palästinenser verlassen. Die Ausreisemöglichkeit ist nicht immer gewährleistet. Zur Beantragung eines "Exit permit" wird insbesondere bei Aufenthalten von über drei Monaten Dauer die Vorlage eines palästinensischen Passes verlangt. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei kurzen Aufenthalten die Vorlage eines palästinensischen Passes zur Beantragung des "Exit permit" verlangt wird. O.g. Personen sollten, wenn sie vor Mai 1994 den Gazastreifen oder Jericho bzw. vor September 1995 die Westbank verlassen haben, über dieselben Grenzübergänge wieder einreisen, um die damals dort abgegebenen Dokumente wieder an sich nehmen zu können. Nähere Auskünfte erteilt die Deutsche Botschaft in Tel Aviv, bei der auch Bescheinigungen beantragt werden können, dass die Beantragung palästinensischer Reisedokumente und das Exit-permit auf Grund einer Zwangslage erfolgt.



AM Fischer
nach dem Anschlag auf die Diskothek Pasha, Tel Aviv









AM Fischer im Gespräch mit dem isr. AM Peres, Jasir Arafat (PA), Präs. Mubarak (Ägypten), dem jord. König Abdallah II Bin Hussein, dem Vorsitzenden der arabischer Liga Amr Musa

Bilder d. AA, Berlin

erschienen: 10.01.2002

Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtge Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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Fax: (01888) 17-3402

Die Beziehungen zwischen der EU und Israel:
Das Assoziationsabkommen vom Typ "Europa-Mittelmeer"

haGalil onLine 13-01-2002

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