Sicherheitshinweise
Außenministerium der BR-Deutschland
Stand: 10.01.2002
Aktuelle Hinweise
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Das Auswärtige Amt sieht keinen Anlaß,
von Reisen nach Israel abzuraten. Es wird aber weiterhin empfohlen, die
der Sicherheitslage angemessenen Verhaltensregeln zu beachten. Generell
rät das Auswärtige Amt wie auch bei Reisen in andere Länder der
Nahostregion, die aktuelle Entwicklung in den Medien, ggf. in engem
Kontakt mit dem Reiseveranstalter bzw. Geschäftspartner gerade auch vor
Ort genau zu verfolgen.
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Reisen in Israel (innerhalb der Grenzen
vom 01.06.67) erscheinen grundsätzlich weiterhin möglich. Es muß jedoch
jederzeit und besonders in den Zentren und Orten entlang der Grenzlinie
zur Westbank und dem Gaza-Streifen mit Anschlägen gerechnet werden.
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Die Sicherheitslage in den
Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza) ist trotz Phasen der
Beruhigung weiterhin sehr angespannt. De facto sind die
Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) abgesperrt. Von
Reisen in die Palästinensischen Gebiete (Westbank und Gaza) wird daher
dringend abgeraten.
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Insbesondere wird im Hinblick auf die de
facto Abriegelung der Palästinensischen Gebiete ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass auch die Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel
Aviv und des Vertretungsungsbüros in Ramallah die Ausreise aus den
Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) nicht
sicherstellen kann.
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Die Verhältnisse in Jerusalem sind sehr
komplex. Der Status der Stadt, in der sowohl Israelis wie Palästinenser
wohnen, ist eine der Schlüsselfragen des Nahostfriedensprozesses. Für
die Besichtigung der Altstadt wird ortskundige Begleitung empfohlen.
Aufgrund der angespannten Situation wird zu zusätzlicher Vorsicht
geraten. Von Altstadtbesuchen an Freitagen sowie islamischen und
jüdischen Feiertagen wird nach wie vor abgeraten.
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AM Fischer
und MP Sharon |
Im Einzelnen
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Vor allem die Gefährdung durch
Selbstmordattentate und andere Anschläge hat trotz drastischer
Sicherheitsvorkehrungen stark zugenommen. Sie richteten sich
insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Orte mit
hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants und Diskotheken. Hiervon
können auch ausländische Touristen betroffen sein. In dieser Beziehung
ist daher generell höchste Vorsicht geboten. Den Anweisungen der
örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Gegen
selbstmörderische, terroristische Anschläge gibt es keinen absoluten
Schutz.
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In Gebieten und Orten mit hohem
arabischen Bevölkerungsanteil ist es seit Oktober/November 2000 zu
keinen weiteren Auseinandersetzungen gekommen.
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Die Grenzübergänge von Eilat nach Ägypten
(Taba) und Jordanien (Arava), sowie die Grenzstationen Sheikh Hussein
von Israel nach Jordanien, Allenby Bridge von der Westbank nach
Jordanien und Rafah von Gaza nach Ägypten sind prinzipiell geöffnet. Es
kann allerdings immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen und einer
Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, vor Ort
zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.
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Die Sicherheitslage in den
Palästinensischen Gebieten (u. a. Bethlehem, Hebron, Jenin, Tulkarem,
Jericho, Ramallah und Gaza Streifen) ist, wie oben ausgeführt, nach wie
vor sehr angespannt. Sie war in der Vergangenheit immer wieder von
Zwischenfällen und in der Folge von der Besetzung von A-Gebieten durch
die israelische Armee geprägt.
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Dies gilt grundsätzlich auch für
Ost-Jerusalem. Eine Sperrung von Ost-Jerusalem gibt es im Gegensatz zu
Westbank und Gaza jedoch nicht.
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Faktisch sind die Gebiete gesperrt. Eine
normale Reisetätigkeit ist durch Straßensperren und Kontrollen praktisch
unmöglich. Daher können Reisen in und eine Ausreise aus den
Palästinensischen Gebieten (Westbank und Gaza-Streifen) auch mit
Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros
in Ramallah nicht sichergestellt werden. Die Möglichkeit der
Besichtigung touristischer Sehenswürdigkeiten war in den vergangenen
Monaten ohnehin stark eingeschränkt. Es wird daher von Reisen in die
Palästinensischen Gebiete dringend abgeraten. Vor Besuchen der
Siedlungen wird eindringlichst gewarnt.
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Auch im Grenzgebiet zum Libanon ist es
immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen gekommen. Bei Reisen
in diese Gebiete ist daher besondere Vorsicht geboten.
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Vor Lockvogelangeboten (kostenloser
Urlaub, großzügige Bezahlung) im Zusammenhang mit der Überführung von
Kfz aus Deutschland über Israel in die Palästinensischen Gebiete wird
ausdrücklich gewarnt. In Einzelfällen (insbesondere bei deutschen
Limousinen älteren Baujahres bzw. wenn eine Überführung in den
Gazastreifen vorgesehen ist) verlangt der israelische Zoll bei Einreise
eine Kaution oder Bankgarantie von bis zu 10.000 US-$ und registriert
das Fahrzeug im Reisepass und im Computer. Eine spätere Ausreise aus den
Palästinensischen Gebieten oder Israel ohne Kfz ist nach israelischem
Recht ein Zollvergehen, das zur Verweigerung der Rückreise und sogar zu
strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Die Kaution verfällt selbst bei
Diebstahl oder Unfall.
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Deutsche palästinensischer Herkunft sowie
deren Familienangehörige können Israel und die Palästinensischen Gebiete
nur mit einer israelischen Ausreiseerlaubnis für Palästinenser
verlassen. Die Ausreisemöglichkeit ist nicht immer gewährleistet. Zur
Beantragung eines "Exit permit" wird insbesondere bei Aufenthalten von
über drei Monaten Dauer die Vorlage eines palästinensischen Passes
verlangt. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden, dass auch bei kurzen Aufenthalten die Vorlage
eines palästinensischen Passes zur Beantragung des "Exit permit"
verlangt wird. O.g. Personen sollten, wenn sie vor Mai 1994 den
Gazastreifen oder Jericho bzw. vor September 1995 die Westbank verlassen
haben, über dieselben Grenzübergänge wieder einreisen, um die damals
dort abgegebenen Dokumente wieder an sich nehmen zu können. Nähere
Auskünfte erteilt die Deutsche Botschaft in Tel Aviv, bei der auch
Bescheinigungen beantragt werden können, dass die Beantragung
palästinensischer Reisedokumente und das Exit-permit auf Grund einer
Zwangslage erfolgt.
erschienen: 10.01.2002
Das Auswärtige Amt
rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit
Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum
angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für
die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell
eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft
unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise
in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das
Auswärtge Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes
können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder
konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Auswärtiges Amt
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel.: (01888) 17-0
Fax: (01888) 17-3402
Die Beziehungen zwischen der
EU und Israel:
Das
Assoziationsabkommen vom Typ "Europa-Mittelmeer"
haGalil onLine
13-01-2002 |