BELGIEN STELLT SICH SEINER KOLONIALVERGANGENHEIT
Verbrechen an Kongo
AM 11. Juni 2001 wurden in Brüssel
vier ruandische Staatsangehörige wegen Völkermordes verurteilt. Und rund
zwanzig Jahre nach dem Massaker an Palästinensern in Sabra und Schatila
wurde bei der belgischen Justiz jüngst eine Klage gegen den israelischen
Ministerpräsidenten Ariel Scharon eingereicht. Beide Vorgänge beruhen
auf einem Gesetz von 1993, das die "universelle Zuständigkeit"
belgischer Gerichte festlegt. In der Hoffnung, die Beziehungen zu Afrika
auf eine neue Grundlage zu stellen, rühren sie an ein wenig ruhmreiches
Kapitel ihrer Vergangenheit und kratzen dabei auch an dem Image von
König Baudouin.
Von COLETTE BRAECKMAN *
* Journalistin bei "Le
Soir", Brüssel.
Kigali, 7. April 2000. Vor einer Reihe von
Massengräbern, in denen die Überreste von 50 000 ermordeten Ruandern
verscharrt sind, klammert sich der belgische Ministerpräsident Guy
Verhofstadt an sein Rednerpult und spricht in dias bleierne Schweigen
der umstehenden Menge: "Ich verneige mich vor den Opfern des
Völkermords. Im Namen meines Landes, im Namen meines Volkes bitte ich
Sie um Verzeihung." Präsident Paul Kagamé wertet diese Äußerung im
Hinblick auf die politische Verstrickung Belgiens als "heroisch". Tränen
fließen über die Gesichter der Ruander, die sich zum sechsten Gedenktag
an den Völkermord von 1994 versammelt haben, der zwischen 500 000 und
einer Million Menschen das Leben gekostet hat.
Mit seiner Äußerung an jenem Tag ging der
belgische Ministerpräsident weiter als alle anderen westlichen
Staatschefs, die vor ihm nach Kigali gereist waren. Kurz zuvor hatte er
vor der Kaserne, in der am 6. April 1994 zehn belgische Blauhelme der
UN-Friedenstruppe (Minuar) getötet wurden, deutliche Kritik an der
damaligen Politik geäußert: Die Soldaten seien "Opfer einer schlecht
geplanten und schlecht ausgerüsteten Operation, die auf fast schon
absurde Weise von dem gravierenden Unverständnis für die ruandische
Tragödie zeugt".(1)
Diesen Mord, verübt von Milizen, die
aufgebracht waren über den Tod ihres Präsidenten, hatte Belgien zum
Anlass genommen, seine Soldaten einseitig aus der UN-Friedenstruppe
zurückzuziehen. So hatten die Vereinten Nationen keine Möglichkeit mehr,
wirksam einzugreifen und den dritten Völkermord des 20. Jahrhunderts zu
verhindern. Die parlamentarische Untersuchungskommission unter Vorsitz
von Verhofstadt hat acht Monate lang Dutzende von Zeugen gehört. Die
Ergebnisse ihrer Arbeit gehen weit über bisherige Analysen der
tragischen Ereignisse von 1994 hinaus.
Im Laufe endloser Sitzungen mühten sich
Akteure und Zeitzeugen aus den obersten Rängen der Militär- und
Verwaltungshierarchie, die historischen Spuren der belgischen Präsenz in
Ruanda und Burundi zu verfolgen. Manche versuchten, das koloniale
Unterfangen zu rechtfertigen, aber andere erinnerten daran, dass Brüssel
in den ehemals deutschen Kolonien, die der Völkerbund nach dem Ersten
Weltkrieg unter belgische Mandatsherrschaft gestellt hatte, nicht wenig
dazu beigetragen hat, die beiden großen Gruppen des Landes, Hutu und
Tutsi, voneinander zu trennen und den Keim für jenen Hass zu legen, der
sich im Völkermord von 1994 austobte. Jahrzehntelang hatte sich die
deutsche, später die belgische Kolonialmacht der Kaste von Viehzüchtern,
der Tutsi, bedient, um das Land zu verwalten und die überwiegende
Mehrheit der Bevölkerung, vom Ackerbau lebende Hutu, zu beherrschen. Als
die Tutsi-Elite gegen Ende der Fünfzigerjahre jedoch die Unabhängigkeit
einforderte und ihr Mwami (König) einen Appell an die Vereinten Nationen
ins Auge fasste, warfen sich die belgische Regierung und die Kirche
plötzlich zu Verteidigern der "demokratischen" Rechte der Hutu-Mehrheit
auf. Deren Vertreter wurde Gregoire Kayibanda, der ehemaligen Sekretär
des Bischofs von Kapgayi und Gründer der "Partei der Bewegung für die
Emanzipation der Hutu" (Parmehutu).
Nachdem sich die Bevölkerung in einem
sorgsam von Belgien ferngesteuerten Referendum für die Republik
ausgesprochen hatte und König Kigeri ins Exil geschickt worden war,
verloren die Tutsi ihre Machtstellung, wurden von ihrem Ländereien
vertrieben und an Leib und Leben bedroht. Hunderttausende flüchteten in
benachbarte Länder, vor allem nach Uganda, wo dann der Aufstand der
"Patriotischen Front Ruandas" (FPR) begann. Obgleich Belgien
zuverlässige Informationen über Menschenrechtsverletzungen besaß,
arrangierte man sich drei Jahrzehnte lang aufs vortrefflichste mit den
aufeinander folgenden Hutu-Regierungen. Auch in den Jahren unmittelbar
vor dem Völkermord konnte sich das ethnisch orientierte und korrupte
Regime des Präsidenten Habyarimana auf bedingungslose Unterstützung
durch Frankreich und Belgien verlassen. Zwar legte Brüssel mehr als
Paris Wert auf die Umsetzung des Arusha-Friedensabkommens vom August
1993 und stellte 450 Soldaten für die UN-Friedenstruppe bereit, doch die
damit verbundenen Risiken wurden völlig unterschätzt. "Das wird wie
Urlaub im Club Med", so die stehende Redewendung der
Ausbildungsoffiziere. Obwohl sich die beunruhigenden Anzeichen mehrten,
verschloss Brüssel weiterhin die Augen und beschränkte sich auf
diplomatische Protestnoten(2), denn das ruandische Regime besaß im
ehemaligen Mutterland noch immer einflussreiche Fürsprecher.
Mit der Bestürzung und Betroffenheit
angesichts des Völkermords von 1994 wechselte die Stimmung: Belgien
wollte seine Kolonialvergangenheit nicht mehr wahrhaben. Erst der Druck
der Öffentlichkeit und der Angehörigen der ermorderten Blauhelme zwang
die Regierung letztlich dazu, eine parlamentarische
Untersuchungskommission einzusetzen. Deren von intellektueller
Redlichkeit bestimmte Arbeit zeigte durchaus kathartische Wirkung. Das
reumütige Eingeständnis von Ministerpräsident Verhofstadt in Kigali
stieß in der Öffentlichkeit überwiegend auf Zustimmung: Die Belgier
waren inzwischen bereit, sich mit der kolonialen Vergangenheit ihres
Landes auseinander zu setzen.
Verhofstadt verblüffte die versammelten
Ruander mit der Zusicherung, dass die Schuldigen des Völkermords, sofern
sie sich in Belgien aufhielten, dem Gesetz nicht entgehen würden.
Tatsächlich sorgte er für die Anwendung des
1993 verabschiedeten allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes, das den
belgischen Gerichten ein Instrument an die Hand gibt, im Ausland
begangene Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
abzuurteilen. Im Juni 2001 erkannte das Brüsseler Schwurgericht zwei
Nonnen, einen Universitätsangehörigen und einen Intellektuellen der
Beihilfe zum Völkermord für schuldig. Der Prozess gab erneut Anlass, an
die historische Verantwortung Belgiens in Ruanda zu erinnern.(3) Kaum
war diese bittere Wahrheit verdaut, untersuchte das Land einen weiteren,
vielleicht noch finstereren Abschnitt seiner kolonialen Vergangenheit:
die Präsenz in Kongo.
Die Gründung Kongos war, wie der Historiker
Jean Stengers betont, "das persönliche Abenteuer eines Mannes"(4).
Zunächst war das Land im Privatbesitz von König Leopold II., wurde 1908
dem belgischen Staat überlassen; 1960 wurde es unabhängig. Der König,
der seine Kolonie nie besucht hat, hielt es für selbstverständlich, dass
das Land ihm seine anfänglichen Investitionen wieder einbringen und
Mittel genug verschaffen würde, um sich an die Verschönerung seines
Landes mit großartigen Bauten zu wagen - so etwa die Arkaden des
Cinquantenaire oder die Thermen in Ostende. So befahl er seiner aus ganz
Europa rekrutierten Soldateska, bei der kongolesischen Dorfbevölkerung
ein festes Quantum an Rohgummi einzutreiben. Da Munition gespart werden
sollte, verlangten die Offiziere der Ordnungsmacht von ihren Männern,
dass sie als Beweis für die "sinnvolle Verwendung" ihrer Patronen die
abgeschnittenen Hände der Opfer vorlegen. So kam es zu der schrecklichen
Anschuldigung, die Leopold II. fortan verfolgte: Er habe eine
schleichende Vernichtung ins Werk gesetzt, deren Bilanz auf 10 Millionen
Tote laute.
Die recht gewagte Hochrechnung veranlasste
noch im August 2001 einige Teilnehmer der Durban-Konferenz gegen
Rassismus, Belgien des ersten Völkermords im 20. Jahrhunderts
anzuklagen. Bereits 1904 hatte sich eine internationale
Untersuchungskommission mit den Zuständen in Kongo beschäftigt. Nach
langjährigen Kampagnen in der britischen Presse - im Zeichen kolonialer
Konkurrenz nicht gerade aus uneigennützigen Motiven -, erklärte sich der
König schließlich bereit, "seinen" Staat Belgien zu überlassen. Die
Gewaltakte hatten jedoch weniger mit der Besetzung kongolesischen
Territoriums zu tun - Stanley war darauf bedacht, keine militärischen
Mittel einzusetzen -, als vielmehr mit dessen wirtschaftlicher
Ausbeutung.
Man bezeichnete sie schamhaft als
"Nutzbarmachung" und setzte sie fort bis zum Ende des Zweiten
Weltkriegs. Während des Krieges liefen die Kupfer- und Uranbergwerke
unter Hochdruck; danach unternahm Belgien einige Anstrengungen im
Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich, im Wohnungsbau und beim
Ausbau der Infrastruktur, auch wenn in der rechtlichen Stellung von
Weißen und Schwarzen weiterhin erhebliche Unterschiede bestanden.
Die Kampagne gegen Lumumba
DIE derzeitige
Revision der Kolonialgeschichte scheint die Belgier selbst wenig zu
tangieren. Die überwiegende Mehrheit betrachtet die Kolonialisierung
nach wie vor als positiv und verweist gern auf den Umstand, dass das
Grundschulwesen 1960 praktisch in alle Landesteile hineinreichte, wenn
die Zahl der Hochschullehrer auch noch unter zehn lag. Bis heute deuten
die Belgier lieber mit dem Finger auf die Fehlentwicklungen in Mobutus
Zaire. Forscher und Schriftsteller, die wie Jules Marchal die
Ungerechtigkeiten der Kolonialzeit anprangern, sind selten.(6)
Die Enthüllungen der parlamentarischen
Untersuchungskommission über die Verantwortung der belgischen Regierung
für die Ermordung Patrice Lumumbas brach über diesen Konsens wie ein
Unwetter herein. Bereits 1958 hatte Belgien eine Verleumdungskampagne
gegen den künftigen ersten Ministerpräsidenten des unabhängigen Kongo
begonnen, dessen Popularität in der Bevölkerung außer Frage stand. Die
Kampagne gegen Lumumba hatte ihren Grund: Bei den Feierlichkeiten zur
Unabhängigkeit Kongos am 30. Juni 1960 hatte er dem belgischen König
Baudouin offen ins Gesicht gesagt, es habe bisher keine Rechtsgleichheit
zwischen Schwarzen und Weißen gegeben. Der Nachfahre Léopolds II. fühlte
sich beleidigt, und Brüssel beschloss, Lumumba, koste es, was es wolle,
politisch auszuschalten.
Ein Buch des flämischen Soziologen Ludo de
Witte, "Die Ermordung Lumumbas"(7) widerlegt als Erstes systematisch die
offizielle historische Version. Lumumba, der als Bedrohung belgischer
Wirtschaftsinteressen galt und der der Kirche aufgrund seiner
laizistischen Überzeugungen verhasst war, wurde laut De Witte Opfer
eines von höchster Stelle geplanten und gedeckten Staatsverbrechens. Im
Gefolge dieser These wurde die parlamentarische Untersuchungskommission
eingesetzt, die mit Unterstützung von Sachverständigen Dutzende von
Zeugen hörte, die Archive von Außenministerium und Palast sichtete,
Durchsuchungen durchführte und Akten beschlagnahmte.
Der am 16. November vorigen Jahres
veröffentliche Untersuchungsbericht kommt zu einem bestürzenden
Ergebnis: Unter Missachtung der staatlichen Souveränität Kongos
unternahm die belgische Regierung alle erdenklichen Anstrengungen, um
Lumumba politisch kaltzustellen. Brüssel unterstützte die Abspaltung der
Provinzen Katanga und Kasai, um den noch jungen Staat zu schwächen,
während die vor Ort tätigen Großunternehmen - in Katanga die Union
Minière, in Kasai die Forminière - ihre Steuern ab sofort an die
Sezessionisten abführten. Auf Betreiben der belgischen Regierung
bewilligte das Parlament einen Geheimetat in Höhe von 6,69 Millionen
Euro, der durch private Spenden zusätzlich aufgestockt wurde. Die Gelder
flossen in eine Destabilisierungskampagne und in geheime Aktionen:
Waffenlieferungen, operative Hilfe bei der Verhaftung Lumumbas,
Vorbereitung eines Attentats auf ihn und dergleichen mehr. Erbarmungslos
zitiert der Bericht die Äußerungen des damaligen Außenministers Pierre
Wigny - "Lumumba muss unschädlich gemacht werden" - und des Ministers
für Afrikanische Angelegenheiten, Harold dAspremont Lynden, der in einem
Telex vom 6. Oktober 1960 die "endgültige Ausschaltung" des bereits in
Haft sitzenden Lumumba wünschte.
Als Lumumba im November 1960 gefangen
genommen wurde, nachdem er versucht hatte, sich zu seinen Gefolgsleuten
in Stanleyville (Kisangani) durchzuschlagen, bestand die belgische
Regierung auf einer Überführung nach Katanga, wo seine schlimmsten
Feinde nur darauf warteten, ihn umzubringen. Wie vorauszusehen war,
wurden Lumumba und seine beiden Begleiter Maurice Mpolo und Joseph Okito
fünf Stunden nach ihrer Ankunft von katangesischen Gendarmen und
Polizisten hingerichtet - im Beisein eines belgischen Polizeikommissars
und dreier belgischer Offiziere.
Obwohl die angeführten Tatsachen eine
deutliche Sprache sprechen, endet der Bericht ohne eindeutige
Schuldzuweisungen. Weder die belgische Regierung noch irgendein
Regierungsmitglied habe zu irgendeiner Zeit angeordnet, den
kongolesischen Ministerpräsidenten physisch zu eliminieren. Einige
Regierungsmitglieder trügen allerdings "moralische Verantwortung" für
die Umstände, die zur Ermordung Lumumbas führten. Die Kommission
überlässt es dem Parlament, die Art der Schuld und eventuelle
Wiedergutmachungsleistungen zu klären. Obgleich die Abgeordneten, die zu
einem Konsens gelangen wollten, sich nicht zur politischen Verantwortung
der damaligen Staatsführung äußerten, zeugt ihre Arbeit von großer
intellektueller Redlichkeit und schlägt weiterhin Wellen.
So gelangt der Bericht zu einer
Schlussfolgerung, die unmittelbar das Image eines Mannes ankratzt, den
viele Belgier fast kultisch verehren: König Baudouin. Als
eingeschworener Gegner Lumumbas und eifriger Unterstützer des
Sezessionistenführers Moïse Tshombé verfolgte Baudouin in Kongo seine
eigene Politik. Informationen, dass Lumumbas Leben in Gefahr sei, gab er
nicht an die Regierung weiter. Mit vorsichtigem Tadel erinnert die
Kommission die Institution der Monarchie daran, dass "jede Handlung des
Staatschefs, die einen direkten oder indirekten politischen Einfluss
ausüben kann, von einem Minister gedeckt sein muss".
Die von den Sachverständigen durchforsteten
Aktenbestände beleuchten auch die Politik Belgiens in Ruanda und
Burundi. Wie aus den Schriftstücken hervorgeht, verhängte Brüssel 1960
Hausarrest gegen den Sohn des Mwami von Burundi, Prinz Louis Rwagasore,
und wollte ihn nur unter der Bedingung, dass er sich jeder politischen
Tätigkeit enthält, wieder auf freien Fuß setzen. Ein Jahr später wurde
Rwagasore, inzwischen Ministerpräsident, von einem griechischen Killer
ermordet, der im Auftrag der belgien- und kirchenfreundlichen
Christdemokratischen Partei (PDC) handelte.
Kongo, Ruanda, Burundi: Die belgische
Regierung - eine neue Generation von Politikern, die einem nunmehr
föderativ aufgebauten Bundesstaat vorsteht - hat begonnen, der Wahrheit
über die Afrikapolitik des früheren Zentralstaats nachzuspüren. In der
Hoffnung, die Beziehungen zu Afrika auf eine neue Grundlage zu stellen,
versuchen sie ein wenig ruhmreiches Kapitel der Vergangenheit
aufzuarbeiten. Insbesondere hofft Belgien, einen Beitrag zur Befriedung
Kongos leisten zu können, der sich von dem Staatsverbrechen des Jahres
1960 nie ganz erholt hat.
dt. Bodo Schulze
Fußnoten:
(1) Le Soir,
Brüssel, 8. April 2000.
(2) Dazu "Autopsie dun génocide planifié au Ruanda",
Le Monde
diplomatique, März 1995; Philippe Leymarie, "Maudits soient les yeux
fermés", Le Monde
diplomatique, Februar 1996.
(3) Dazu Monique Bernier, "La Honte" sowie "Le
Silence des collines", Brüssel (Les Eperonniers) 2000, 2001.
(4) Jean Stengers, "Congo, Mythes et Réalités, 100 ans dhistoire",
Louvain-la-neuve (Duculot) 1989.
(5) Dazu Adam Hochschild, "Schatten über dem Kongo", Stuttgart
(Klett-Cotta) 2000.
(6) Jules Marchal, "LHistoire du Congo 1910-1945, 3 Bde., Borgllon
(Editions Paula Bellings), 1999-2001.
(7) Ludo de Witte, "LAssassinat de Lumumba", Paris (Karthala) 2000.
(8) Dazu "Guerre sans vainqueurs en République démocratique du Congo",
Le Monde
diplomatique, März 2001.
Le Monde diplomatique Nr. 6647 vom
11.1.2002,
Seite 23, 399 Zeilen (Dokumentation), COLETTE BRAECKMAN
haGalil onLine
21-01-2002 |